Verhaltenstherapie Übersee


Honorar
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Ich kann mit Selbstzahler*innen, privaten Krankenkassen und der Beihilfe abrechnen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Wenn Sie privatversichert, beihilfeberechtigt, Bundeswehrsoldat*in oder Bundespolizist*in sind, übernimmt Ihr Versicherungsträger meist die Therapiekosten.
Informieren Sie sich bitte bereits vor dem Erstgespräch über die genauen Bedingungen und Antragsformalitäten Ihres Versicherungsträgers bzw. Ihrer Beihilfestelle.
Eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten finden Sie hier.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen. Dies hat verschiedene Vorteile, u. a. dass die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten begonnen werden kann. Ihre Krankenkasse wird nicht über die Psychotherapie informiert.
Eine Übersicht der zu erwartenden Kosten finden Sie hier.
Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen vereinbaren wir gemeinsam.
Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können evtl. als "Außergewöhnliche Belastung" von der Steuer abgesetzt werden.
Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen
In Einzelfällen können die Kosten für die Psychotherapie über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Hier ist der Nachweis zu erbringen, dass Sie keinen geeigneten Therapieplatz in zumutbarer Zeit und Entfernung bei einer/einem Verhaltenstherapeut*in mit Kassenzulassung erhalten haben.
Die Erfahrung zeigt leider, dass die gesetzlichen Krankenkassen Ihrer Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen, oft nicht nachkommen. Sprechen Sie mich dennoch gerne auf das Kostenerstattungsverfahren an!